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RECHTS- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT BAYREUTH

Wirtschaftsinformatik Bachelor (B.Sc.) & Master (M.Sc.)

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FAQ

Du hast Fragen zum Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik? Hier findest Du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu Bewerbung und Studium.

Studium

Soll ich gleich nach meinem Bachelor-Abschluss den konsekutiven Master Wirtschaftsinformatik studieren?Einklappen

Ein konsekutiver Master, also ein Master-Studium, das auf einem Bachelor-Studium mit fachlichem Zusammenhang aufbaut, bietet die Möglichkeit, die berufliche Karriere – egal ob im wissenschaftlichen oder praktischen Bereich – früher anzugehen, da eine Rückkehr an die Uni nach einem Gang in die Praxis nach dem Bachelor-Studium mit zeitlichen Verzögerungen verbunden ist. Daher ist es oftmals sinnvoller, das Master-Studium gleich anzuschließen. Selbstverständlich können Sie auch aus dem Berufsleben kommend den Bayreuther Master BWL studieren.

Kann ich in jedem Semester in den Master einsteigen?Einklappen

Ja. Das Masterstudium kann im Winter- und Sommersemester aufgenommen werden.

Ich studiere zurzeit einen Bachelorstudiengang, aber nicht WI. Kann ich den bayreuther Master Wirtschaftsinformatik studieren?Einklappen

Ja, wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Nach § 2 der Prüfungs- und Studienordnung wird geprüft, ob die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen nach Inhalt und Umfang denen der Kernfächer (insb. Methodische und inhaltliche Kompetenzen aus den Bereichen Informatik, Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik) des Bachelors Wirtschaftsinformatik entsprechen. Wenn nicht, können Bewerber mit der Auflage zugelassen werden, zusätzlich zu den im Masterstudiengang zu erbringenden Leistungen auch noch diese (fehlenden) Studien- und Prüfungsleistungen spätestens bis zum Abschluss des zweiten Semesters erfolgreich zu absolvieren. Für eine Zulassung zum Masterstudium darf die Summe der Leistungspunkte aller zur Auflage gemachten zusätzlichen Lehrveranstaltungen 20 Leistungspunkte nicht überschreiten. Wird diese Grenze überschritten, kann der Master Wirtschaftsinformatik nicht studiert werden.

Ich würde gerne ein Auslandssemester machen. Ist das während des Masterstudiums möglich?Einklappen

Ja, es ist möglich. Im Wirtschaftsinformatik-Masterstudium gibt es kein verpflichtendes Auslandssemester und auch kein starres Mobilitätsfenster. Studierende, die ein Studiensemester an einer ausländischen Hochschule verbringen möchten, sollten bitte etwaige Bewerbungsfristen beachten (beispielsweise im ERASMUS-Programm für das jeweilige akademische Jahr immer der 1. Februar). Sehr ausführliche Informationen zu den erforderlichen Unterlagen, Bewerbungsfristen und den zuständigen Ansprechpartnern in der Fakultät und der Universitätsverwaltung finden Sie auf den Seiten des International Office der Universität.

Ich möchte Leistungen an einer ausländischen Hochschule erbringen. Was muss ich für die Anerkennung beachten?Einklappen

Die Anerkennung von Auslandsleistungen ist in § 8 Prüfungs- und Studienordnung geregelt. Demnach sind einschlägige Studienzeiten an ausländischen Hochschulen und die dabei erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen auf Antrag anzuerkennen, wenn sie gleichwertig sind. Werden Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet, sind die Noten, soweit die Notensysteme vergleichbar sind, zu übernehmen und in die Berechnung der Master-Gesamtnote einzubeziehen. Zur Feststellung der Gleichwertigkeit angestrebter Auslandsstudienleistungen sollten interessierte Studierende rechtzeitig, d. h. bereits vor dem geplanten Auslandsaufenthalt die Bayreuther Fachvertreterin bzw. den Fachvertreter, d. h. die das Bayreuther Modul verantwortende Professur konsultieren. Typischerweise gibt jede Professur detaillierte Hinweise bzw. Aushänge zu den zu erfüllenden Bedingungen (bis hin zu einem sog. Learning Agreement). Der explizite Antrag auf Anerkennung der Leistungen ist dann meist erst nach der Rückkehr aus dem Ausland zu stellen. Die Anerkennung erfolgt grundsätzlich über die Fachprofessur.

Die Anerkennung von Auslandsleistungen ist grundsätzlich nicht auf bestimmte Modulbereiche begrenzt, sondern bezieht sich auf alle Module; gegeben sein muss aber gemäß der Regelungen der Prüfungs- und Studienordnung immer die Gleichwertigkeit der Studien- und Prüfungsleistungen.

Ich habe WI an einer anderen Hochschule studiert. Kannn ich jetzt den bayreuther Masterstudengang studieren?Einklappen

Ja, wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Nach § 2 der Prüfungs- und Studienordnung wird geprüft, ob die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen nach Inhalt und Umfang denen der Kernfächer (insb. Methodische und inhaltliche Kompetenzen aus den Bereichen Informatik, Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik) des Bachelors Wirtschaftsinformatik entsprechen. Wenn nicht, können Bewerber mit der Auflage zugelassen werden, zusätzlich zu den im Masterstudiengang zu erbringenden Leistungen auch noch diese (fehlenden) Studien- und Prüfungsleistungen spätestens bis zum Abschluss des zweiten Semesters erfolgreich zu absolvieren. Für eine Zulassung zum Masterstudium darf die Summe der Leistungspunkte aller zur Auflage gemachten zusätzlichen Lehrveranstaltungen 20 Leistungspunkte nicht überschreiten. Wird diese Grenze überschritten, dann kann man den Master Wirtschaftsinformatik nicht studieren.

Ist es möglich, den Master auf Englisch zu studieren?Einklappen
Viele der im Master Wirtschaftsinformatik (M.Sc.) angebotenen Fächer werden auf Deutsch angeboten, es ist aber auch durch die richtige Fächerwahl möglich, Ihn nur auf Englisch zu studieren. Ein Deutsch B2 Niveau ist dennoch vorzuweisen, um zum Master zugelassen zu werden.

Hast Du noch offene Fragen? Dann melde Dich bei uns! Die richtigen Ansprechpartner und Kontaktdaten findest Du hier.


Verantwortlich für die Redaktion: Univ.Prof.Dr. Torsten Eymann

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